Evaluierung der Ausbildungsrichtlinie im Rahmen der Förderung durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) im Freistaat Thüringen in der Förderperiode 2014 bis 2020

Die Ausbildungsrichtlinie ist eine der beiden ESF-Richtlinien in Thüringen, mit denen das spezifische Ziel „Erhöhung der Beteiligung an der beruflichen Erstausbildung“ verfolgt wird. Die Förderung soll den Übergang zwischen Schule und Berufsausbildung systematisch erleichtern und die berufliche Erstausbildung unterstützen. Der ESF fördert daher u. a. überbetriebliche Ergänzungslehrgänge und die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) im Handwerk.

Mit der Evaluierung wurde u. a. untersucht, ob die ESF-Förderung einen Beitrag zur Erhöhung der Beteiligung an der beruflichen Erstausbildung leistet und inwieweit sie sich auf die Struktur der Finanzierung dualer Ausbildung in Thüringen auswirkt.

Dazu wurden neben einer Literatur- und Dokumentenanalyse und einer Auswertung der ESF-Monitoring vor allem Fach- und Expertengespräche geführt. Weiterhin wurden die Bildungsträger und die geförderten Betriebe mit einem standardisierten Erhebungsinstrument befragt. Die Befunde wurden abschließend auf einem Workshop zur Diskussion gestellt und in Berichtsform aufbereitet.

Projektbearbeitung

Angela Brumm, Dr. Frank Schiemann, Carsten Welker (bis 2019)

Veröffentlichungen

Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (Hrsg.): Evaluierung der Ausbildungsrichtlinie im Rahmen der Förderung durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) im Freistaat Thüringen in der Förderperiode 2014 bis 2020. Evaluierungsbericht, Erfurt, März 2019