Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Evaluation der Initiative Inklusion zu den Handlungsfeldern 2 und 3
Deutschland hat im März 2009 die am 13. Dezember 2006 verabschiedete Behindertenrechtskonvention ratifiziert und somit in deutsches Recht überführt. Im Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention Unser Weg in eine inklusive Gesellschaft sind Handlungsfelder und Maßnahmen aufgezeigt worden, die zu einer gleichberechtigten Teilhabe behinderter Menschen führen sollen. Die mit 140 Mio. Euro ausgestattete Initiative Inklusion soll einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Konvention in Deutschland leisten. Sie wird in enger Kooperation zwischen Bund und Ländern umgesetzt.
Mit der Evaluierung der beiden Handlungsfelder 2 (Erstausbildung) und 3 (Beschäftigung Älterer) sollen die quantitative Zielerreichung der Initiative Inklusion, ihre Wirkungen und die Nachhaltigkeit der Unterstützung untersucht werden. Weiterhin geht es um die Identifikation qualitativer Erfolgsfaktoren sowie fördernder und hemmender Umsetzungsbedingungen. Um die damit zusammenhängenden Fragen beantworten zu können, wird ein Mix aus qualitativen und quantitativen Instrumenten der Wirkungsforschung eingesetzt. So werden u.a. die von den Bundesländern erstellten Berichte ausgewertet und multivariate statistische Analysen zur Identifikation von Einflussfaktoren auf die Integrationsquote durchgeführt. Länderspezifische Ausgangslagen und Rahmenbedingungen werden in Fallstudien analysiert. Mit verschiedenen Befragungen und der Auswertung von Datenbanken der Integrationsämter und des IAB werden Erfolgsfaktoren sowie Wirkung und Nachhaltigkeit der Initiative Inklusion evaluiert.
Projektbearbeitung
Emanuel Bennewitz, Dr. Frank Eierdanz (ITA), Dr. Vanessa Kubek (ITA), Regina Osranek (ITA), Dr. Frank Schiemann, Dr. Gerd Walter, Dr. Harald Weber (ITA), Carsten Welker
Veröffentlichungen
In Abstimmung mit dem Auftrageber vorgesehen.